Unsere Leistungen


Schwerpunkte

Als approbierte Psychotherapeutinnen mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie unterstützen wir Sie gerne bei

  • Belastenden Lebenssituationen (z.B. Trennung, Tod eines nahestehenden Menschen, Krankheit)
  • Beruflichen Konflikten und Krisen (z.B. Burn-out, Kündigung, Neuorientierung, Potentialanalyse)  
  • Liebe, Sexualität und Partnerschaftskonflikten (Liebeskummer, Trennungswunsch, Verlassensängste, Sexualstörungen)
  • Depressionen
  • Ängsten (z.B. Soziale Ängste, Panik, Phobien, Prüfungsangst)
  • Zwängen (z.B. Waschzwänge, Kontrollzwänge)
  • Stress
  • Traumata (Belastungsreaktionen auf einschneidende Erlebnisse)
  • Schlafstörungen (Albträume, nächtliches Erwachen, Durchschlafstörung)   
  • Persönlichkeitsentwicklung (Ressourcen finden, Selbstwert stärken, eigene Bedürfnisse ausdrücken)
  • Suchtproblematik, schädlichem Gebrauch, Abhängigkeit

Kosten

Wir übernehmen in unserer Praxis PrivatpatientInnen und SelbstzahlerInnen. 
Bei der Abrechnung orientieren wir uns an der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP)  und den aktuellen Abrechnungsempfehlungen, Stand Juli 2024. Zu Beginn schließen wir eine Honorarvereinbarung, sodass die Kosten für Sie transparent sind. 

Private Krankenkassen

In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie (je nach Tarifbedingung) vollständig oder zum größten Teil von den privaten Versicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie über den Umfang und die Bedingungen, die Ihre Krankenversicherung dabei stellt.  

Beihilfe und Heilfürsorge

Beihilfeversicherte haben ebenfalls Anspruch auf die Kostenübernahme in einer Privatpraxis.  Bitte kontaktieren Sie Ihre Beihilfestelle und lassen Sie sich die Antragsunterlagen zukommen. 
Versicherte bei der Heilfürsorge der Bundespolizei und der Bundeswehr können ebenfalls behandelt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Heilfürsorge. Voraussetzung für Bundeswehrangehörige ist eine Überweisung Ihrer zuständigen Truppenärztin bzw. Ihres Truppenarztes. 

Gesetzliche Krankenkassen

Unsere Praxis verfügt über keine Abrechnungsgenehmigung mit gesetzlichen Kassen.  Gegebenenfalls könnten wir jedoch versuchen, eine Therapie über das Kostenerstattungsverfahren zu bekommen. Gerne beraten wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch. 

SelbstzahlerInnen

Kommen Sie als SelbstzahlerIn, erübrigen sich für Sie die oben dargestellten Formalitäten. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, selbst über Beginn und Dauer der Psychotherapie zu entscheiden. Die Psychotherapie bleibt hierbei außerdem absolut anonym, es erfolgt keine Diagnosestellung und keine Vermittlung von Informationen an die Krankenkassen. Dies kann für manche Menschen einen erheblichen Vorteil darstellen da bspw. bei einer Bewerbung für den Staatsdienst, dem Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung die hinterlegten Informationen geprüft werden.